QuoteSelbst ein Schwerkranker, ein Soldat unsers Füselierbataillons, der sich vor Schwäche kaum nach dem Appellplatze hinschleppen konnte, mußte bei vermeidung der angedrohten Strafe zur pünktlichen Zeit erscheinen...
"Ungeachtet uns nach der stattgehabten Doctorvisite von Arzte Ruhe u. Schonung verordnet worden war, mußten wir, meistens Fuß= und Brustkranke auf Befehl des preußischen Compagniechefs, welchem wir unterstellt waren, alle möglichen Dienste verrichten. [...] Nachmittags 4 Uhr hatten wir regelmäßig zum Appell anzutreten. Selbst ein Schwerkranker, ein Soldat unsers Füselierbataillons, der sich vor Schwäche kaum nach dem Appellplatze hinschleppen konnte, mußte bei vermeidung der angedrohten Strafe zur pünktlichen Zeit erscheinen."
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- 22. Dezember
- 22. Dezember 1870
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